Neuberechnung und Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Lumda

Bekanntmachung


Neuberechnung und Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Lumda



Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit, dass beabsichtigt ist gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Überschwemmungsgebiet der Lumda neu zu berechnen und festzusetzen.

Die Neuermittlung und Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes ist für den Bereich südöstlich der L 3072 nahe Atzenhain (Gemarkung Atzenhain) bis zur Einmündung der Lumda in die Lahn bei Lollar (Gemarkung Lollar) vorgesehen.

Im Rahmen der Neuermittlung werden bis maximal Ende Dezember 2024 an den Gewässern (auch Zuläufe) Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten durchgeführt.

Das Regierungspräsidium hat hierzu die Firma Arcadis GmbH beauftragt.

Die Stadt Lollar bittet um Kenntnisnahme und ggfs. Unterstützung des beauftragten Büros.

Bei Rückfragen können Sie sich direkt an das Dezernat 4.12 des Regierungspräsidiums Gießen wenden oder an das Bauamt der Stadt Lollar.


Lollar, 17.10.2024

Der Magistrat der Stadt Lollar

Jan-Erik Dort
Bürgermeister