Bauen & Wohnen
Der Fachbereich 3 – Bauen erteilt Auskünfte und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Bauen sowie über Bebauungspläne, Baugrundstücke und die Stellplatzsatzung.Zum Thema Bauen ist der Fachbereich 3 - Bauen für die Mitteilung über ein baugenehmigungsfreies Vorhaben nach § 63 HBO und für Abweichungen nach § 73 Abs. 4 HBO zuständig.
Bebauungspläne:
Die rechtsgültigen Bebauungspläne finden Sie im Bereich Leben & Wohnen ► Bauen & Wohnen ► Bebauungspläne.
Die Bebauungspläne sind nach Stadtteilen sortiert und liegen im PDF-Format für Sie zum Download bereit.
Baugrundstücke:
Aktuell hat die Stadt Lollar keine Baugrundstücke zu verkaufen.
Stellplatzsatzung der Stadt Lollar:
Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Lollar finden Sie im Bereich Verwaltung & Politik ► Ortsrecht / Satzungen.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 HBO:
Baugenehmigungsfrei sind Vorhaben, die in der Anlage zu § 63 HBO aufgeführt sind.
Die baugenehmigungsfreien Vorhaben in der Anlage zu § 63 HBO, die unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1 stehen, sind der Gemeinde durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich zur Kenntnis zu geben.
Die erforderlichen Bauvorlagen für ein baugenehmigungsfreies Vorhaben nach § 63 HBO sind schriftlich und in 2-facher Ausfertigung bei der Stadt Lollar, Fachbereich 3 – Bauen, einzureichen.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit eingetragenem und vermasstem Gebäude
- Antragsformular BAB 33 baugenehmigungsfreie Vorhaben
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, ggf. Schnitt)
- Formlose Baubeschreibung mit Erklärung zur Entwässerung
- Berechnung der Grundflächen, Volumen und Wandfläche bei Grenzbebauung.
(Nachvollziehbar berechnen mit den im Plan vorhandenen Maßen.)
Nachdem die Unterlagen für das genehmigungsfreie Vorhaben beim Fachbereich 3 – Bauen vorliegen, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Für die Prüfung Ihrer Unterlagen können Verwaltungsgebühren anfallen.
Abweichungen / Befreiungen / Ausnahmen zu einem Baugenehmigungsfreien Vorhaben:
Der Magistrat der Stadt Lollar (Fachbereich 3 – Bauen) entscheidet über Abweichungen/Befreiungen/Ausnahmen, die ein baugenehmigungsfreies Vorhaben betreffen, wenn Gegenstand der Abweichungsentscheidung ausschließlich die in § 73 Abs. 4 HBO genannten Vorschriften sind, wie:
- Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften nach § 91 HBO sind z. B. die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften in B-Plänen (Festlegung der Dachneigung, -farbe o. ä.), die Stellplatzsatzung etc.
- Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans, die das Bauplanungsrecht betreffen (z. B. Überschreitung GFZ, GRZ, Traufhöhe, Geschossigkeit)
Bauanträge für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben nach § 69 HBO:
Der Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag) nach § 69 HBO ist beim Landkreis Gießen (Bauaufsicht) einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Landkreises Gießen www.lkgi.de
Die notwendigen Formulare finden Sie im Bauvorlagenerlass ► Internet: www.wirtschaft.hessen.de
Fragen und Auskünfte rund um Bauangelegenheiten:
Gerne können Sie Ihre Fragen an die MitarbeiterInnen des Fachbereiches 3 – Bauen stellen. Sie haben dazu telefonisch, per E-Mail oder auch in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeit dazu. Wir werden versuchen Ihnen in allen Belangen weiter zu helfen.
Frau Streitenberger
Telefon: 06406 920 148
Telefax: 06406 920 299
E-Mail: tanja.streitenberger@lollar.info