Kurz & knapp: Kinder- und Jugendbeteiligung

Kurz & knapp: Kinder- und Jugendbeteiligung


Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?

Gemeint ist damit, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder Gemeinde mitbestimmen, Ideen einbringen und ihre Meinung äußern können.


Müssen Kinder und Jugendliche ein Mitspracherecht haben?
Ja. Kinder sollen und Jugendliche müssen seit 2015 in Baden-Württemberg an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.


Ist Kinder- und Jugendbeteiligung schon überall umgesetzt?
Nein. In der Studie „Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg 2018“ gaben 47 Prozent der befragten Kommunen an, dass es bei ihnen keine kommunale Jugendbeteiligung gibt. Kinder bis elf Jahren hat erst rund ein Viertel der befragten Kommunen beteiligt.


Welche Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung gibt es?
Eine bekannte Beteiligungsform sind repräsentative Vertretungen, die unterschiedlich bezeichnet werden, zum Beispiel Jugendgemeinderat, Jugendrat oder Jugendparlament. Daneben existieren viele offene oder projektbezogene Formate: Jugendhearing, Jugendkonferenz, Jugendforum ...  Es gibt viele Möglichkeiten!