Heizungsförderung für Kommunen- Wohn- und Nichtwohngebäude

Heizungsförderung für Kommunen- Wohn- und Nichtwohngebäude


Die Förderung der KfW (Nr. 422) unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien und umfasst verschiedene Maßnahmen, die den Einbau und Betrieb moderner Heizsystemen ermöglichen. Im Rahmen der Förderung werden der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähigen Heizungen finanziell unterstützt. Auch innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien wird gefördert, um den Einsatz nachhaltiger Energiequellen zu fördern. 

Zudem beinhaltet die Förderung den Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz, was die Nutzung zentraler, effizienter Wärmequellen ermöglicht. Sollte es zu einem Heizungsdefekt kommen, werden die Ausgaben für eine provisorische Heizung ebenfalls übernommen, um eine schnelle Überbrückung zu gewährleisten. 

Damit die Installation der neuen Heizung fachgerecht und energieeffizient erfolgt, umfasst die Förderung auch die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz. Für ein möglichst geräuscharmes Heizungssystem kann eine akustische Fachplanung durch spezialisierte Akustiker unterstützt werden. Es werden auch vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen gefördert, die zur Installation oder Instandsetzung der Heizung erforderlich sind, sodass bauliche Anpassungen bei Bedarf ebenfalls finanziert werden. 

Durch diese vielfältigen Fördermöglichkeiten soll der Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme erleichtert und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Energieeffizienz in Gebäuden aktiv gefördert werden.