Fundbüro
Das Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Der Finder ist verpflichtet, den Fund dem Empfangsberechtigten, also demjenigen, dem die Sache gehört, abzugeben. Kennt er diesen nicht, hat er den Fund bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Das Fundbüro Lollar verwahrt alle Fundgegenstände, die in der Lollarer Gemarkung gefunden und abgegeben wurden.
Haben Sie etwas gefunden?
Bringen Sie es ins Fundbüro. Die Aufbewahrungsfrist beträgt ein halbes Jahr. Danach kann die Fundsache verwertet werden (Herausgabe an Finder, Weitergabe für soziale Zwecke etc.).
Oder vermissen Sie etwas?
Vielleicht wurde es ja im Fundbüro abgegeben. Eine Nachfrage lohnt sich. Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Der Verlierer soll einen Eigentumsnachweis an der verlorenen Sache vorlegen.
Der Verlierer einer Sache kann sowohl telefonisch, schriftlich oder auch durch persönliche Vorsprache beim Fundbüro nachfragen, ob seine verlorene Sache gefunden und abgegeben wurde.