Ortsgericht Lollar
Bei den Ortsgerichten handelt es sich um ausschließlich in Hessen - andere Bundesländer kennen diese Einrichtungen nicht - existierende Hilfsbehörden der Justiz.
Jede Stadt/Gemeinde verfügt über ein eigenes Ortsgericht. Die Dienstaufsicht über das Ortsgericht Lollar nimmt das Amtsgericht Gießen wahr. Das Ortsgericht Lollar führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.
Das Ortsgericht Lollar besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher, Herr Hartmut Bierau, und fünf weiteren Ortsgerichtsschöffen. Stellvertretender Ortsgerichtvorsteher ist Herr Hartmut Wirth.
Termine sind ausschließlich mit dem Ortsgerichtvorsteher, Herrn Harmut Bierau (Kontakt siehe rechts oben) abzusprechen.
Die Aufgaben ergeben sich aus dem Ortsgerichtsgesetz (OGG):
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, § 13 OGG
- Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, § 14 OGG
- Sicherung des Nachlasses nach § 1960 BGB, § 16 OGG
- Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen, § 17 OGG
- Schätzungen (von Grundstücken; Nutzungen eines Grundstücks; Rechten an einem Grundstück; Früchten, die noch nicht vom Boden getrennt sind; beweglichen Sachen), §18 OGG
An wen muss ich mich wenden?
- Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilt die Stadtverwaltung Lollar oder die Amtsgerichte.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben (siehe Hess. Ortsgerichtgesetzt und Gebührenordnung)