Schätzungen
Wertschätzungen durch das Ortsgericht
Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von:
- Grundstücken
- beweglichen Sachen
- Nutzungen eines Grundstücks
- Rechten an einem Grundstück
- Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind
Die örtliche Zuständigkeit des Ortsgerichts ist auf die jeweilige Gemarkung der Gemeinde/der Stadt bzw. eines Ortsteils begrenzt.