Schätzungen


Schätzungen


Wertschätzungen durch das Ortsgericht

Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von:

  • Grundstücken
  • beweglichen Sachen
  • Nutzungen eines Grundstücks
  • Rechten an einem Grundstück
  • Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind


Die örtliche Zuständigkeit des Ortsgerichts ist auf die jeweilige Gemarkung der Gemeinde/der Stadt bzw. eines Ortsteils begrenzt.