Schlichtung
...ist ein klarer Fall für eine Schiedsperson. Die meisten Streitigkeiten des täglichen Lebens lassen sich mit Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen auch ohne eine Gerichtsverhandlung zu einem guten Ende bringen. Und davon profitieren alle Beteiligten. Denn was hilft es, vor Gericht Recht zu bekommen, wenn das Verhältnis zum Nachbarn dabei dauerhaft zerstört wird? Ein weiterer Vorteil der Schiedsverhandlung: Sie spart Kosten, Zeit und Nerven!
Von Rechts wegen gefragt ist die Schiedsperson zudem bei so genannten Privatklagesachen. Haben Bürger - wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder leichter Körperverletzung - Anzeige erstattet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wird das öffentliche Interesse verneint, müssen sich die Betroffenen selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden. Dies können sie jedoch erst tun, nachdem sie versucht haben, sich außergerichtlich mit dem Täter zu einigen. Eine solche Güteverhandlung findet vor der Schiedsperson statt.
Schiedspersonen sind also die richtigen Ansprechpartner
- wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mehr auf die Wiederherstellung guter Beziehungen zum anderen Beteiligten geht als um die Durchsetzung Ihres Rechtsstandpunktes
- wenn in Privatklagesachen eine Güteverhandlung vorgeschrieben ist.
Ablauf einer Schlichtung
- In einem Antrag werden Namen und Anschrift der Parteien sowie der Gegenstand des Streites und das Ziel der Schlichtung festgelegt.
- Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, an dem sich die Parteien treffen.
- Verhandelt wird ausschließlich mündlich.
- Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen.
- Die Schiedsperson hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen.
- Kommt man zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Beide Parteien unterschreiben - damit ist der Vergleich rechtswirksam.
Quelle: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.