Wahltermin 09.06.2024
Bei der Europawahl 2024 gilt erstmals das Wahlrecht ab 16 Jahren.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der Bundeswahlleiterin.
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html
Wahlbenachrichtigung
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@lollar.info. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.
Antragsfrist und Versand
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag (07.06.2024), gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr ausschließlich im Wahlamt vorliegen muss. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.