Wahl der Stadtverordneten und Ortsbeiratsmitglieder
Nächster Wahltermin: 14. März 2021
Lollarer Bürgerinnen und Bürger wählen - je nach Wahlberechtigung - den Kreistag, die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat.
Ab 2021 finden die Ausländerbeiratswahlen das erste Mal zeitgleich mit den Kommunalwahlen statt. Dort werden der Kreisausländerbeirat des Landkreises Gießen und der Ausländerbeirat der Stadt gewählt.
Antragsmöglichkeiten
An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.
Online Wahlscheinantrag
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lollar online über das Internet beantragen.
Wahlbenachrichtigung
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@lollar.info. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Antragsfrsit und Versand
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird.
Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.